| Magazin

BEMA 174 a/b je Halbjahr möglich?

Dürfen wir im ersten Halbjahr die BEMA-Positionen 01, 107 und 174a oder b abrechnen? Was berechnen wir dann im zweiten Halbjahr?

Antwort unserer Expertin:

Mit Kenntnis des Pflegegrads wird die BEMA 107a je Kalenderhalbjahr berechnet.

Die 107 greift nur bei Patienten ohne Pflegegrad. Hatte der Patient im ersten Halbjahr noch keinen Pflegegrad, rechnen Sie die 107 ab. Wird der Pflegegrad im zweiten Halbjahr bestätigt, dann dürfen Sie die 107a berechnen. Informieren Sie in diesem Fall die KZV darüber, dass der Pflegegrad erst seit dem zweiten Halbjahr besteht.

Hat der Patient einen Pflegegrad, greifen je Halbjahr: 01, 174a, 174b und 107a. Beachten Sie die Abstände je 01.

Laufend aktuell und schnell lesbar

Abonnieren Sie jetzt unsere Beratungsbriefe und freuen Sie sich auf praxisnahe Tipps für den Praxisalltag!


Newsletter

Regelmäßige Neuigkeiten für Ihren Praxisalltag und zu interessanten Fortbildungen. Melden Sie sich an und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.