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Bei Apps auf Rezept ist noch viel Luft nach oben

Seit genau einem Jahr können Ärzte Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) verordnen. Am 15. Oktober 2020 gingen die ersten beiden DiGA an den Start, inzwischen sind es 22. Die digitalen Helfer sollen Patienten mit psychischen Erkrankungen, Krebs, Herz-Kreislauf-Problemen oder Muskel- und Gelenkbeschwerden bei der Therapie unterstützen. Doch was Bundesgesundheitsminister Jens Spahn als „Weltneuheit“ feierte, findet nur langsam Akzeptanz.

Wurde in Ihrer Praxis schon eine App verordnet? Falls nicht, gehören Sie zur Mehrheit der Praxen. Dabei könnten die Apps bestimmte Patienten gut unterstützen. Denn sie sind z. B. dazu gedacht, depressive Beschwerden zu lindern, einen Trainingsplan bei Knieschmerzen einzuhalten oder Patienten nach einem Schlaganfall zu mehr Aktivität zu motivieren. Voraussetzung ist immer, dass das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die DiGA für evidenzbasiert befunden und in das DiGA-Verzeichnis aufgenommen hat. Der Arzt oder Psychotherapeut verordnet das digitale Hilfsmittel, der Patient erhält ein Rezept. Das reicht er bei seiner Krankenversicherung ein, sie schickt dem Patienten daraufhin einen Freischaltcode. Damit kann der Patient die DiGA auf einer Plattform downloaden. Der Hersteller rechnet dann mit der Kasse ab. Möglich ist auch, dass der Patient sich direkt an seine Krankenversicherung wendet und um den Freischaltcode bittet. Dann muss die gesicherte Diagnose der Kasse bereits vorliegen.
 

Es hakt an verschiedenen Stellen

DiGA sollen ein fester Bestandteil der Regelversorgung werden. Davon sind sie noch ein Stück weit entfernt. Die Gründe dafür sind ganz unterschiedlich:

  • Längst nicht alle Ärzte sind davon überzeugt, dass Apps ein geeignetes Mittel sind, um zum Teil schwer kranke Menschen zu therapieren.
  • Offenbar kosteten Corona-Pandemie und Impfkampagne in den Arztpraxen so viel Kraft, dass wenig Zeit blieb, um sich mit Apps auf Rezept auseinanderzusetzen.
  • Die Therapiekontrolle wird – von einer App zu Schlafstörungen einmal abgesehen – noch nicht vergütet. Allerdings sollen zusätzliche GOPs in den EBM aufgenommen werden.
  • Die Patienten finden den Umgang mit Freischaltcode und Log-In zu umständlich. Das schreckt einige ab, sodass längst nicht alle verordneten Apps tatsächlich heruntergeladen werden.

 

Ganz unterschiedliche Nachfrage je nach Krankheit

Immerhin wurden im ersten Jahr Schätzungen zufolge 53.000 DiGA verordnet oder beantragt. Den größten Anteil machten dem Verband der Ersatzkassen zufolge Apps zur Psyche aus (29 %), gefolgt von Apps zu Muskeln, Knochen und Gelenken (22 %). Bei Krebspatienten war die Nachfrage mit nur einem Prozent aller ausgegebenen Zugangscodes besonders gering.

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