| Magazin

Arztpraxen impfen so viel wie noch nie

Die Pläne der Ampel-Koalition sind sehr ehrgeizig. Bis Weihnachten sollen 30 Millionen Menschen in Deutschland gegen COVID-19 geimpft werden. Um das zu schaffen, sollen auch Apotheker, Zahnärzte und Tierärzte impfen dürfen. Der Impfstoff von BioNTech/Pfizer für Menschen ab 12 Jahren bleibt weiterhin knapp. Der Impfstoff für Kinder kommt hingegen früher als erwartet in die Arztpraxen und kann jetzt bestellt werden. Auch geht es in dieser News um die Aufklärung vor der Booster-Impfung und die Tele-AU.

Die Hausarztpraxen – das spüren Sie tagtäglich – sind wegen der Corona-Impfkampagne überlastet. Allein für diese Woche wurden knapp 10 Millionen Dosen der Impfstoffe von BioNTech/Pfizer und Moderna angefordert. Es gab rund 111.000 Bestellungen – ein Rekord! Um möglichst viele Menschen möglichst schnell zu impfen, sollen deshalb auch Apotheker, Zahnärzte und Tierärzte vorrübergehend impfen dürfen. Viele von ihnen stehen bereits in den Startlöchern. 2.600 Apotheker haben schon eine entsprechende Schulung besucht. Doch ganz so schnell geht es nicht. Das neue Infektionsschutzgesetz muss noch angepasst werden, Haftungsfragen sind zu klären. Das Gesetz soll noch vor dem 15. Dezember Bundestag und Bundesrat passieren.
 

Ihre Praxis könnte sogar weniger als 30 Impfdosen von BioNTech/Pfizer bekommen

Morgen um 12 Uhr läuft wieder die Frist für die Bestellung von Impfstoffen gegen das Coronavirus ab. Für die Woche vom 13. Dezember an können Sie weiterhin nur maximal 30 Dosen (fünf Vials) des Impfstoffs von BioNTech/Pfizer bestellen. Zwar stehen 5 Millionen Dosen zur Verfügung – mehr als in dieser Woche. Doch auch die Zahl der Erst-, Zweit- und Boosterimpfungen steigt. Es könnte sogar sein, dass Sie weniger als 30 Dosen erhalten. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung reagiert mit Unverständnis: „Gerade jetzt wo das Impftempo rapide angestiegen ist, darf es zu solchen Engpässen einfach nicht kommen“, sagte KBV-Vizechef Dr. Stephan Hofmeister. Hinsichtlich des Impfstoffs von Moderna ist das Bundesgesundheitsministerium zuversichtlich, dass er ausreichend geliefert werden kann.
 

Impfstoffe für Kinder sind jetzt bestellbar

Außerdem kann bis 7. Dezember erstmals der Impfstoff von BioNTech/Pfizer für Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren bestellt werden. Er wird früher ausgeliefert als zunächst angekündigt. Eine Höchstbestellmenge gibt es nicht. Auch brauchen Sie ein separates Rezept. Geben Sie einfach auf dem Rezept, auf dem Sie auch den Impfstoff für Jugendliche und Erwachsene bestellen, die Anzahl der Kinderimpfstoff-Dosen mit dem Zusatz „für Kinder (5–11 Jahre)“ an. Beispiel:

  • „30 Dosen Comirnaty plus Impfzubehör und 20 Dosen Comirnaty für Kinder (5–11 Jahre) plus Impfzubehör“.
     

Der nächste Bestelltermin für den Kinder-Impfstoff ist der 4. Januar. Er wird inklusive Zubehör am 10. Januar geliefert.
 

Praxisteams dürfen beim Boostern mündlich aufklären

Viele Ihrer Patienten, die zum Boostern kommen, kennen Sie bereits von der Grundimmunisierung. Für diese Patientengruppe wird Ihnen die Arbeit etwas erleichtert: Sie dürfen mündlich aufklären, sofern es sich bei allen drei Impfungen um den gleichen Impfstoff handelt. Den Aufklärungsbogen brauchen Sie nicht auszuhändigen. So die Bundesärztekammer. Bitte beachten Sie, dass die mündliche Aufklärung in der Patientenakte dokumentiert werden muss. Es reicht ein kurzer Vermerk.

Auf eine kurze Anamnese darf der Impfarzt allerdings nicht verzichten. Gab es bei den ersten Impfungen Nebenwirkungen oder Komplikationen? Sind seitdem Erkrankungen aufgetreten, die gegen das Boostern sprechen? Diese Fragen müssen geklärt werden.
 

Telefon-AU und weitere Corona-Sonderregelungen verlängert

Die Tele-AU ist wegen der hohen Corona-Infektionszahlen bis zum 31. März 2022 verlängert worden. Außerdem sind Folgeverordnungen von häuslicher Krankenpflege, Heil- und Hilfsmitteln bei bekannten Versicherten nach telefonischer Anamnese möglich. Ziel der Sonderregelungen ist, die Praxen in der Pandemie zu entlasten und direkte Arzt-Patienten-Kontakte so gering wie möglich zu halten.

© 2024 PKV Institut GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


Sämtliche Texte und Bilder in unserem Online-Magazin sind urheberrechtlich geschützt. Bitte beachten Sie, dass auch dieser Artikel urheberrechtlich geschützt ist und nur mit schriftlicher Genehmigung des PKV Instituts wiederveröffentlicht und vervielfältigt werden darf. Wenden Sie sich hierzu bitte jederzeit unter Angabe des gewünschten Titels an unsere Redaktionsleitung Silke Uhlemann: redaktion(at)pkv-institut.de. Vielen Dank!

Qualitätsmanagement

Werden Sie zur Qualitäts­management­beauftragten und machen Sie Ihre Praxis effizienter – flexibel neben dem Beruf!