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Anwalt einer Patientin bittet um Beratung. Dürfen wir das berechnen?

Eine unserer Patientinnen hatte einen privaten Autounfall. Jetzt benötigt sie neuen Zahnersatz. Der Anwalt bittet um Informationen und eine telefonische Beratung durch unsere Chefin. Dürfen wir das berechnen?

Antwort unserer Expertin:

Ja, das entspricht einem Auskunftsersuchen und wird via BGB-Rechnung nach Aufwand berechnet. Beispiel: 70 € je angefangene 15 Minuten. Wichtig ist, dass Ihnen eine Schweigepflichtsentbindung vorliegt, bevor das Gespräch stattfindet und Sie Informationen weitergeben.

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