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Antikörpertests jetzt GKV-Leistung

Um einen Erreger zu vernichten, bildet unser Körper Antikörper. Diese können über Antikörpertests nachgewiesen werden. Findet ein solcher Test im Blut eines Menschen Sars-CoV-2-Antikörper, gilt dies als sicheres Zeichen für eine Infektion mit dem Coronavirus. Unter bestimmten Vorgaben lassen sich diese Antikörpertests jetzt als GKV-Leistung abrechnen.

Gerade bei milden Verläufen einer COVID-19-Erkrankung kann ein Antikörpertest sinnvoll sein. Allerdings brauchen Antikörper mehrere Tage oder Wochen, um sich zu bilden. Im Falle von COVID-19 kann ein Antikörpertest eine Woche nach Beginn der Symptome zweckmäßig sein. Dann nämlich, wenn der PCR-Test bei einem milden Verlauf kein zuverlässiges Ergebnis mehr liefert. Darauf weist die Kassenärztliche Bundesvereinigung hin. Wird hingegen zu früh getestet, kann die getestete Person bereits infiziert sein, obwohl der Antikörpertest noch negativ ausfällt. Ein paar Tage später wäre er positiv.

So funktioniert ein Antikörpertest

In der Praxis werden zwei Blutproben im Abstand von 7 bis 14 Tagen genommen und ins Labor geschickt. Achten Sie darauf, dass die zweite Probe erst in der dritten Woche nach den ersten Symptomen entnommen wird. Beide Blutproben müssen vom selben Labor untersucht werden.

Dort werden die Blutproben auf Testplatten gegeben, die zuvor mit Bruchstücken des Coronavirus präpariert wurden. Enthält das Blut eines Patienten Antikörper, verbinden sich diese mit den Virusanteilen. Ersichtlich wird dies an einem farbigen Marker.

In Deutschland gibt es zurzeit etwa 25 verschiedene Testsysteme. Viele Forscher haben in den vergangenen Wochen daran gearbeitet, die Tests so zuverlässig wie möglich zu machen.

Auch hier gilt die Meldepflicht

Der Antikörpertest funktioniert anders als der PCR-Test, mit dem das Erbgut des Coronavirus direkt im Speichel der getesteten Person nachgewiesen wird. Da der Antikörpertest das Virus nicht direkt nachweist, sondern indirekt über die gebildeten Antikörper, spricht die Medizin von einem indirekten Erregernachweis. Ist er positiv, muss das Ergebnis wie beim PCR-Test auch ans Gesundheitsamt gemeldet werden.

Antikörpertests bei Corona-Infektionen sind nun unter bestimmten Vorgaben eine GKV-Leistung. Mehr dazu auf der Seite der KBV.

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