| Magazin

Aktuelle Zahlen zur Verbreitung von DiGA, ePa und E-Rezept

Immer häufiger verschreiben Ärzte digitale Gesundheitsanwendungen. Auch in anderen Bereichen der Digitalisierung gibt es Fortschritte, wie der aktuelle McKinsey E-Health Monitor zeigt. Doch an der ein oder anderen Stelle hakt es noch.

2023 gab es schätzungsweise 235.000 Verordnungen von DiGA (digitale Gesundheitsanwendungen), das sind mehr als doppelt so viele wie im Vorjahr, berichtet das Ärzteblatt mit Bezug auf den McKinsey E-Health Monitor 2023/24. Das Beratungsunternehmen zog dazu Zahlen der Krankenkassen für die ersten 3 Quartale heran, das letzte Jahresquartal wurde geschätzt. „Die wachsende Bedeutung digitaler Gesundheitsanwendungen in der Versorgungslandschaft ist ein Beispiel für die Fortschritte bei der Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen“, sagte Laura Richter, Partnerin bei McKinsey und Herausgeberin der Studie. Ein Drittel der Ärzte hat bereits eine DiGA verschrieben, 14 % planen dies für die Zukunft.
 

Vorzeitige Abbrüche, hohe Kosten

Allerdings kam in einer Umfrage der Barmer heraus, dass viele Patienten die Nutzung der digitalen Anwendungen vorzeitig abbrechen. Unter 1.700 befragten Barmer-Versicherten, die einen Freischaltcode für eine solche App erhielten, lösten demnach rund 1.600 diesen auch ein. 77 % nutzen das Programm in Folge mehrmals pro Woche, 38 % sogar täglich. 53 % hielten die vorgesehene Erstanwendungsdauer von 90 Tagen ein. Allerdings beendeten 38 % die Anwendung vorzeitig, 15 % sogar innerhalb des ersten Monats. Die Kosten werden trotzdem in voller Höhe für die Kassen fällig. Diese liegen im Schnitt zwischen 250 und 700 Euro pro App, es gibt jedoch auch vereinzelt deutlich günstigere, ebenso wie deutlich teurere.

Gründe für den vorzeitigen Abbruch liegen hauptsächlich in den nicht erfüllten Erwartungen an die App, außerdem spürten viele Patienten keine merkbare Symptomverbesserung, sie erhielten andere Therapien oder die Symptome hatten sich gebessert und die App war nicht mehr nötig.
 

ePa soll E-Rezept folgen

Der McKinsey E-Health-Report widmet sich auch der weiteren Digitalisierung im Gesundheitswesen und sieht hier einen fortschreitenden, aber auch oft schleppenden Verlauf.

Inzwischen seien mit 99 und 98 % nahezu alle Apotheken und Arztpraxen an die Telematikinfra­struktur (TI) angeschlossen, allerdings berichteten 69 % der angeschlossenen Arztpraxen von wöchentlichen oder sogar täglichen Problemen mit der Technik. Im Vorjahr lag dieser Wert bei „nur“ 50 %.

2023 wurden rund 350.000 elektronische Patientenakten aktiviert. Das waren zwar etwa 41 % mehr als im Vorjahr, doch insgesamt haben immer noch nur rund 1 % der gesetzlichen Versicherten in Deutschland eine aktivierte ePA. Nach den Plänen des Bundesgesundheitsministeriums sollen es bis 2025 80 % sein. Das soll u. a. durch das Widerspruchsverfahren (Opt-out) erreicht werden. Das bedeutet, dass für alle gesetzlich Versicherten automatisch eine ePA eingerichtet wird. Wer dies nicht möchte, muss aktiv widersprechen.
 

E-Rezept-Einführung mit Startschwierigkeiten

Dass gesetzliche Regularien die Nutzung verstärken können, zeigt z. B. das E-Rezept. 2022 lag die Zahl der eingelösten E-Rezepte bei unter 900.000. Zum jetzigen Zeitpunkt wurden 2024 bereits rund 22 Millionen E-Rezepte eingelöst, also rund jedes zweite ausgestellte Rezept. Das liegt vor allem an der verpflichtenden Einführung zum 1. Januar 2024.

Doch ganz reibungslos verläuft die Umstellung aufs E-Rezept nicht. Das Ärzteblatt zitiert die KBV, der zufolge viele Patienten von den Apotheken in die Praxis zurückgeschickt werden, um sich dort einen Ausdruck der Verschreibung geben zu lassen. Die Probleme lägen vor allem darin, dass die E-Rezepte häufig erst verspätet über den E-Rezept-Fachdienst bereitgestellt würden. Wenn die Patienten dann direkt nach dem Arztbesuch ihre Medikamente abholen wollten, wären diese noch nicht abrufbar. Die KBV rät den Praxen dazu, die Komfortsignatur zu nutzen. Denn diese werde umgehend nach der Signatur an den E-Rezept-Fachdienst übermittelt. „Allerdings kommt es leider auch hier ab und zu vor, dass die Verordnung nicht sofort abrufbar ist“, so KBV-Vorstandsmitglied Sibylle Steiner. Die KBV stehe dazu in Kontakt mit der Betreibergesellschaft Gematik.

© 2024 PKV Institut GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


Sämtliche Texte und Bilder in unserem Online-Magazin sind urheberrechtlich geschützt. Bitte beachten Sie, dass auch dieser Artikel urheberrechtlich geschützt ist und nur mit schriftlicher Genehmigung des PKV Instituts wiederveröffentlicht und vervielfältigt werden darf. Wenden Sie sich hierzu bitte jederzeit unter Angabe des gewünschten Titels an unsere Redaktionsleitung Silke Uhlemann: redaktion(at)pkv-institut.de. Vielen Dank!

Die Nutzung der Inhalte des Online-Magazins für Text und Data Mining im Sinne des § 44b UrhG ist ausdrücklich vorbehalten (§ 44b Abs. 3 UrhG) und daher verboten. Die Inhalte dieses Werkes dürfen nicht zur Entwicklung, zum Training und/oder zur Anreicherung von KI-Systemen, insbesondere von generativen KI-Systemen, verwendet werden. 

Jetzt Datenschutzbeauftragte werden!

Werden Sie zur Datenschutz­beauftragten und gewinnen Sie an Sicherheit – flexibel neben dem Beruf!