Abrechnungstipp: So werden die Quartalsenden 2018 entspannter
Die letzte Quartalsabrechnung 2017 ist noch nicht lange her; hoffentlich war sie in Ihrer Praxis nicht allzu stressig. Es gibt sogar Praxen, die jedes Quartalsende ein bis zwei Tage schließen, um die Abrechnung abzuwickeln. Das muss aber wirklich nicht sein.
So gelingt Ihnen eine reibungslose Abrechnung:
Was Sie täglich tun sollten
Kontrollieren Sie täglich nach jedem Sprechstundenende die Abrechnung: Rufen Sie anhand von Tageslisten (Kassen- und Privatliste) jeden einzelnen Patienten nochmals auf, sehen Sie die Einträge durch und vervollständigen Sie sie gegebenenfalls. Das bedeutet zwar täglich einen gewissen Aufwand, spart aber unglaublich viel Arbeit am Quartalsende.
Ein Monat vor Quartalsende
Fangen Sie 3 bis 4 Wochen vor Quartalsende an, die Prüfläufe zu starten. Oft müssen noch Diagnosen ergänzt oder in die aktuelle Abrechnungsdiagnosenliste übernommen werden. Das können Sie jetzt noch ohne Hast erledigen. Viele Praxis-EDV-Systeme können nach dem Durchlauf der Prüfläufe beliebig oft das Kryptomodul (Probeabrechnung) starten. Das Modul dient der Verschlüsselung der Daten, die Abrechnung kann ohne diesen Vorgang nicht bei der KV eingereicht werden.
Am Tag der Abrechnung
Die Einreichung der Abrechnungsdatei erfolgt online. Jede KV hat auf ihrer Website den korrekten Dateinamen veröffentlicht.
- Die Sammelerklärung muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben und dann postalisch versandt werden.
- Zusätzlich müssen Behandlungsausweise von Asylbewerbern und den Sozialämtern im Original an die KV geschickt werden.
- Sofern entsprechende Leistungen abgerechnet werden, denken Sie an Rechnungsnachweise von Sach- und Materialkosten, die Sie mit der Sammelerklärung einsenden müssen.
Falls die jeweiligen Leistungen erbracht wurden, müssen Sie folgende elektronischen Dokumentationen zusätzlich einreichen bzw. elektronisch an die KV senden:
- Hautkrebs-Screening
- Präventionskoloskopie
- Dialyse
- DMP-Dokumentationen
- Molekulargenetik
- Hörgeräteversorgung
- PCI (Perkutane Koronarintervention und Koronarangiographie
Die Abgabefrist entnehmen Sie dem aktuellen Quartalsrundschreiben oder der Website Ihrer KV.
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