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15 praktische Tipps zur Abrechnungsorganisation im DMP

DMPs sind mit viel Organisation und Controlling verbunden. Werden beispielsweise Fristen zur regelmäßigen Behandlung der Patienten nicht eingehalten oder DMP-Dokumentationen nicht rechtzeitig oder versehentlich gar nicht an die Datenstellen exportiert, werden die Patienten nämlich aus dem Programm ausgeschrieben. Das ist ärgerlich, denn dann war der ganze Aufwand umsonst. Zudem werden DMP-Leistungen extrabudgetär vergütet, also ohne Mengenbegrenzung und Abstaffelung. Insofern lohnt es sich, den Aufwand zu betreiben und alle Regelungen peinlich genau einzuhalten.

Diese 15 Tipps helfen Ihnen dabei, das volle Honorar zu erwirtschaften

  1. Die Zuständigkeit für den DMP-Export einschließlich DMP-Controlling (Abgleich der eigenen Exportliste mit der Liste der Datenstellen) sollte eine MFA fest übernehmen, für die auch eine Vertretung festgelegt wird.
  2. Diese MFA sollte die DMP-Abrechnung mit Hilfe der Tageslisten nach Ende der Sprechstunde täglich auf Vollständigkeit und Richtigkeit prüfen.
  3. Filtern Sie regelmäßig anhand von Statistiklisten in Ihrer Praxissoftware alle möglichen Kandidaten heraus, die noch nicht ins DMP eingeschrieben wurden. Sprechen Sie diese beim nächsten Besuch in der Praxis auf das DMP an.
  4. Achten Sie darauf, dass Sie bei den DMP-Patienten alle gesicherten Diagnosen in Ihren Diagnosedatenstamm eingeben (Dauerdiagnose und alle Neben- bzw. Begleiterkrankungen).
  5. Vergeben Sie bei jedem DMP-Termin gleich den nächsten Termin (alle drei oder sechs Monate) für den Patienten.
  6. Arbeiten Sie mit dem internen Recall-System der Praxissoftware und erinnern Sie die Patienten an die Folgetermine.
  7. Hat der Patient seinen Termin dennoch nicht wahrgenommen, rufen Sie den Patienten an und vereinbaren Sie einen Ersatztermin.
  8. Eine Abrechnungsübersicht zu den DMPs finden Sie auf der Website Ihrer KV. Drucken Sie sich die Ziffernlisten „Ihrer“ DMPs am besten aus und nutzen Sie sie als Schreibtischunterlage.
  9. Achten Sie beim Eingeben auf die Warnungen der Praxissoftware und speichern Sie nur korrekt und vollständig ausgefüllte Dokumentationen ab. Dadurch sparen Sie sich einen zusätzlichen Kontrolldurchlauf vor dem Datenexport.
  10. Die Praxissoftware speichert die DMP-Dokumentationsdateien getrennt nach Indikationen und Datenstellen ab. Das heißt, Sie müssen auch in Ihrer Software kontrollieren, ob die Dateinamen richtig sind. Ansonsten kann es dazu kommen, dass die DMP-Datensätze teilweise nicht exportiert werden.
  11. Eine Übersicht der DMP-Datenstellen nach Bundesland können Sie unter dieser Webadresse einsehen: ftp://ftp.kbv.de/ita-update/Medizinische-Dokumentationen/KBV_ITA_AHEX_Verzeichnis_Datenannahmestellen.pdf
  12. DMP-Dokumentationen sind bis spätestens zum fünften Kalendertag des Folgemonats nach Befunderhebung online an die DMP-Datenstellen zu übermitteln. Wir empfehlen, diesen Export immer am letzten Arbeitstag im Monat durchzuführen.
  13. Nur für Dokumentationen, die der zuständigen Datenstelle innerhalb von 52 Kalendertagen nach Ablauf des Dokumentationszeitraumes vollständig und plausibel vorliegen (inklusive abgeschlossener Korrektur), erhalten Sie Honorar (52-Tages-Frist).
  14. Daher sollten Sie Statusberichte der Datenstellen NICHT ignorieren, sondern mit der eigenen Exportliste vergleichen. Das ist viel Arbeit, lohnt sich aber.
  15. Bewahren Sie diese Auszüge und Ihre eigenen sorgfältig auf. Die Krankenkassen überprüfen nämlich Leistungen der letzten 4 Jahre und fordern oft Datensätze nach. Die Patientenerklärungen zur Einschreibung müssen ohnehin 10 Jahre lang im Original aufbewahrt werden.

 

Dieser Beitrag stammt aus der aktuellen Ausgabe von Praxismanagement & QM aktuell.

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