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Verkürzte PAR-Strecke – wann ist sie möglich?

Vulnerable Patientengruppen, z. B. Menschen mit Pflegegrad, haben schnellen Anspruch auf eine PAR-Therapie. Allerdings heißt ein erteilter Pflegegrad nicht, dass die verkürzte PAR-Therapie sofort starten kann. Die budgetfreie Honorierung ist reizvoll, aber der Zugang zur verkürzten PAR muss streng bewertet werden.

Die Zahnarztpraxis entscheidet, ab wann eine verkürzte PAR-Therapie bei der GKV angezeigt wird. Die Gründe für die PAR müssen gut dokumentiert werden. Folgende kommen infrage:

  • die eigene Fähigkeit zur Aufrechterhaltung der Mundhygiene ist nicht oder nur eingeschränkt gegeben oder
  • die Kooperationsfähigkeitist nicht oder nur eingeschränkt gegeben oder
  • die Behandlung muss in Allgemeinnarkose erfolgen.
     

Der Zugang zur verkürzten PAR-Therapie ist gegeben, wenn einer der o. g. Gründe greift. Bei vielen Patienten und Patientinnen fällt die Beurteilung schwer, denn im Detail lassen sich die Gründe oft nicht nachweisen.
 

Vorsicht bei PAR ohne Antrag

Leistungen, die ohne Antrag mit der GKV abgerechnet werden können, bergen immer das Risiko eines Regresses und müssen sehr genau dokumentiert werden. Bevor Sie also die verkürzte PAR-Strecke bei der GKV anzeigen, dokumentieren Sie Folgendes:

  1. Grundlagen der PAR-Therapie nach Richtlinie (behandlungsbedürftige Zähne gemäß Richtlinie),
  2. Voraussetzungen für die verkürzte PAR-Therapie, Kopie des Pflegegrades bzw. Nachweis der Eingliederungshilfe,
  3. Grund der verkürzten PAR-Strecke aus zahnmedizinischer Sicht,
  4. ggf. Blick in die Dokumentation: Wie haben sich in der Vergangenheit Zahn- und Mundhygiene sowie Compliance dargestellt?

 

PAR auf Antrag, wenn Mitarbeit möglich

Patienten, die trotz Pflegegrad die PAR-Therapie unterstützen können, sie verstehen und gut mitarbeiten wollen, erhalten die vollständige PAR-/UPT-Strecke der GKV. Die PAR-Therapie wird, wie bei allen anderen Versicherten auch, bei der GKV beantragt.
 

Checkliste: Grundlagen der PAR-Therapie

Die Grundlagen für eine verkürzte PAR-Therapie sind oft subjektiver Art und können nur schwer mit objektivierbaren Befunden nachgewiesen werden. Dennoch können Sie sich plausible Bewertungsaspekte schaffen, die einer Prüfung standhalten. Die o.g. Grundlagen für eine verkürzte PAR-Therapie finden Sie zusammengefasst in unserer Checkliste „Grundlagen für die verkürzte PAR-Strecke“. Nutzen Sie diese, um den Anspruch auf eine verkürzte PAR-Therapie zu beurteilen.

Thema Abrechnung

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